02041 - 93 340 paulschule@bottrop.de
Stand: 16.03.2020 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Hiermit erhalten Sie nun weitere Informationen zur Notbetreuung in der Paulschule von Mittwoch, den 18. März 2020, an. Hier geht es direkt zum Arbeitsmaterial (aktualisiert 17.03.2020). Für betroffene Eltern, die in unverzichtbaren Schlüsselpositionen für die öffentliche Versorgung, Sicherheit und Ordnung arbeiten (Ihr Arbeitgeber wird dies wissen) und die keine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eltern müssen dazu eine Bescheinigung Ihres Arbeitsgebers vorlegen, dass sie in einer solchen unverzichtbaren Schlüsselposition arbeiten. Bei alleinerziehenden Eltern ist eine Bescheinigung ausreichend, bei gemeinsamer Erziehung müssen beide Elternteile jeweils eine Bescheinigung ihres jeweiligen Arbeitgebers vorlegen. Sollten sich Bedarfe ändern, schreiben Sie bitte eine Email an paulschule@bottrop.de. Sie erhalten die Vorlage für die Arbeitgeberbescheinigung bis Dienstag in der Schule oder hier als Download-Dokument auf der Homepage. Ich bitte, mir bis Dienstag, 17.03.2020, bis 09:00 Uhr Ihren genauen Bedarf, nebst Zeiten, mitzuteilen. Die Arbeitgeberbescheinigung muss spätestens Mittwoch um 08:00 Uhr in der Schule vorliegen; falls Sie niemanden persönlich antreffen, können Sie auch den Briefkasten nutzen. Nur, wenn am Mittwoch die Bescheinigungen vorliegen, kann Ihr Kind betreut werden! Es werden keine Ausnahmen gemacht! Alle Betreuungsanfragen sind ausschließlich mit der Schulleitung zu klären (nicht mit dem Betreuungspersonal). Ab Mittwoch gilt zudem: Die Eingangstür der Schule ist grundsätzlich verschlossen. Einlass erhalten nur einzelne Personen bzw. ein Elternteil mit Kind. Bitte klingeln Sie. Selbstverständlich gilt auch: Kinder dürfen nicht an der Betreuung teilnehmen, wenn sie … Krankheitssymptome aufweisen, … wissentlich in Kontakt mit infizierten Personen stehen oder standen, … sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Alle Maßnahmen dienen dem Gesundheitsschutz und müssen deshalb nun strengstens beachtet werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Viele Grüße und bleiben Sie gesund! S. Reichardt-Müller ___________________________________________________________________ Stand 2: 13.03.2020 Sehr geehrte Eltern, wie uns von Herrn Staatssekretär Richter mitgeteilt wurde, hat die Landesregierung NRW entschieden, ab Montag 13.03.2020 den Unterricht bis zu den Osterferien ruhen zu lassen und alle Schulen zu schließen. Für Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, soll ein Notbetreuungsangebot vorbereitet werden, damit diese nicht im Dienst ausfallen. Ich bitte Sie, zur besseren Planung, uns am Montag zu informieren, ob Sie zu diesem Personenkreis zählen. Montag 16.03.2020 und Dienstag 17.03.2020 können Eltern ihre Kinder, die kurzfristig nicht anderweitig betreut werden können, nach eigenem Ermessen in die Schule schicken. Dort werden die Kinder betreut, Unterricht findet nicht statt. Für die Schließung bitten wir Sie, die Kinder anzuhalten, die mitgegebenen Aufgaben zu bearbeiten. Für Klassen, die die Anton-App bereits nutzen, werden die Lehrer sich bemühen, auch dort zeitnah ausgewählte Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Schülerinnen und Schüler, die noch nicht als Klasse registriert sind, können dort selbst passende Aufgaben ihrer Jahrgangsstufe aussuchen. Die Pflegschaftsvorsitzenden werden von uns über alle wesentlichen Vorgaben und Anweisungen informiert und können diese dann an die Klassen weiterleiten. Des Weiteren können Sie den aktuellen Informationsstand zur Schulschließung unserer Homepage entnehmen. Sobald ich weitere Informationen erhalte, werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen, S. Reichardt-Müller __________________________________________________________________________ Stand 1: 13.03.2020 Liebe Eltern, aufgrund der weiter anhaltenden Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus möchte wir Ihnen in aller Kürze Informationen weiterleiten. • Weiterhin sind Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz den Gesundheitsämtern vorbehalten. Diese können somit entscheiden, ob eine Einrichtung (z.B. Schule) geschlossen werden muss. • Im Einzelfall kann die Schulleitung Schüler/ innen vom Unterricht ausschließen, wenn von Ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht. • Ist Ihre Tochter/ Ihr Sohn durch Krankheit verhindert und kann nicht die Schule be-suchen, so benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. (Diese Regelung gilt prinzipiell für jegliche Krankheit!) • Das NRW-Gesundheitsministerium sowie das Robert Koch Institut halten weiter Informationsangebote oder Hotlines zum Corona-Virus zur Verfügung. • Auch weiterhin thematisieren wir im Unterricht und im OGS-Nachmittagsbereich mit den Kindern das gründliche Händewaschen sowie richtiges Niesen/ Husten. • Auf den Seiten, die uns als Schule Orientierung geben, o www.schulministerium.nrw.de o www.bezreg-muenster.de finden Sie weitere Informationen zu schulspezifischen Themen und Fragestellungen. Um für alles gerüstet zu sein, haben wir Ihren Kindern vorsorglich Aufgaben und Material genannt, welches im Falle einer Schulschließung zuhause bearbeitet werden kann. Gegenwärtig (Stand: Freitag, 13.03.2020, 11.30 Uhr) liegen uns keine Anweisungen vor, die Schule zu schließen. Politische Entscheidungen sind somit weiterhin abzuwarten! Sofern sich Änderungen ergeben, finden Sie weitere Informationen auf unserer Schulhomepage. Mit freundlichen Grüßen